Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland Niedersachsen klar Logo

Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA)

Das Fehlen einer eigenen zentralen Institution in Deutschland machte es der amtlichen Wertermittlung bisher unmöglich, einen vollständigen, auf den tatsächlichen Kauffällen basierenden Überblick über den Immobilienmarkt ähnlich wie in den bereits vorhandenen Landesgrundstücksmarktberichten auch für die gesamte Bundesrepublik bereit zu stellen. Dabei nimmt der Bedarf an überregionalen Analysen zu. Von Seiten der Immobilienwirtschaft, aber auch aus Behörden und Politik gibt es seit langem Forderungen nach einer deutschlandweit einheitlichen, flächendeckenden und differenzierteren Bereitstellung von aktuellen Daten des Immobilienmarktes. Zuletzt hat die Kommission "Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik" (Baulandkommission) empfohlen, "... eine Vereinheitlichung der Immobilienberichterstattung durch die Gutachterausschüsse seitens der Länder..." zu ermöglichen.


Aus diesen Gründen hat sich 2007 in Hannover erstmals eine Gruppe von Delegierten des amtlichen Gutachterausschusswesens aus mehreren Bundesländern zu einem Erfahrungsaustausch getroffen mit dem Ziel, die in den einzelnen Ländern vorliegenden Daten der Gutachterausschüsse zusammenzuführen, hieraus bundesweite Aussagen über den Immobilienmarkt zu entwickeln und die Ergebnisse erstmalig in einem Immobilienmarktbericht Deutschland zu veröffentlichen. Dieser Arbeitskreis hat sich inzwischen als Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) etabliert.


Mittlerweile ist der AK OGA formalisiert und hat seine Rechtsgrundlage in der Verwaltungsvereinbarung der Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der amtlichen Grundstückswertermittlung vom 20.04.2016 (BAnz AT 13.05.2016 B2). Die Verwaltungsvereinbarung trägt dazu bei, die Anforderungen nach § 198 Abs. 2 BauGB zu erfüllen. Dem AK OGA gehören Delegierte aller Bundesländer und ein Delegierter des Bundes an.


Kontakt:
Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses
für Grundstückswerte in Niedersachsen
Peter Ache
Tel.: 0441/9215-633
E-Mail

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