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Immobilienmarktbericht Deutschland
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Immobilienmarktbericht Deutschland 2009

 
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Immobilienmarktbericht Deutschland 2009 - Zielsetzung

Die Immobilienwirtschaft hat als zweitgrößter Wirtschaftszweig Deutschlands (rd. 400 Mrd. € Umsatz jährlich) große volkswirtschaftliche Bedeutung. Dabei zählen Unternehmen zur Immobilienwirtschaft, die sich mit Planung, Erstellung, Finanzierung und Bewirtschaftung von Immobilien beschäftigen.

Alle diese Unternehmen benötigen für ihre Arbeit die grundlegenden Marktinformationen.

Der Immobilienmarkt in Deutschland ist ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft; durch die vorhandenen Rahmenbedingungen und durch die in der Bevölkerung vorhandene Bindung an die "eigene Scholle" hat er eine ganz besondere Bedeutung.

52 % der deutschen Bevölkerung leben in den eigenen vier Wänden und haben einen starken Bezug zu ihrem Grundeigentum.

Bundesweite Markttransparenz ist ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und der auf diesem Markt agierenden Unternehmen.

Die Anforderungen, die heute an die immobilienwirtschaftliche Markttransparenz gestellt werden, sind vielfältig. Zu den grundlegenden Ansprüchen zählen nicht nur Informationen über Funktionen des Marktes und Auswirkungen von Rahmenbedingungen, sondern in erster Linie die Bereitstellung von Orientierungshilfen für die Marktteilnehmer. Grundstückseigentümern, Käufern, Bauwilligen, Kreditgebern  oder kommunalen und staatlichen Stellen sollen Informationen wie Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte oder Durchschnittspreise bereitgestellt werden.

Zusätzlich dienen der Markttransparenz Verkehrswertgutachten, Mietspiegel und zunehmend auch webbasierte Immobilienbewertungen. Sämtliche Daten sollen im Idealfall flächendeckend, aktuell, belastbar, standardisiert und kostengünstig zur Verfügung gestellt werden.

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Bundesbaugesetzes 1960 den Gutachterausschüssen der Länder u. a. die Aufgabe übertragen, Grundstücksmarkttransparenz zu schaffen. Zu diesem Zweck werden den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der Länder von den Notaren Abschriften aller Kaufverträge über Immobilien übermittelt. Seit der Novellierung des Baurechts im Jahr 1986 und dessen Zusammenfassung im Baugesetzbuch (BauGB) sind die relevanten Vorschriften in den §§ 192 bis 199 BauGB zu finden. Durch § 195 BauGB wird jede den Eigentumsübergang an einem Grundstück beurkundende Stelle verpflichtet, eine Abschrift der Urkunde an die Geschäftsstelle des jeweils zuständigen Gutachterausschusses zu übersenden. Die hieraus abgeleitete Kaufpreissammlung stellt die Grundlage aller Auswertungen des Gutachterausschusses dar. Zusätzlich stehen die Daten der Kaufpreissammlung berechtigten Interessenten auf Antrag zur Verfügung. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden durch eine entsprechende Anonymisierung der Kauffalldaten erfüllt.

In Übereinstimmung mit den Vorgaben des BauGB sind interessierten Nutzern die Grundstücksmarktinformationen flächendeckend und landeseinheitlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere soll Marktteilnehmern und Interessierten eine den Anforderungen der Wertermittlung und der Nutzer genügende Darstellung des Grundstückmarktes in einer anschaulichen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Art gewährt werden.

Besonderes Augenmerk liegt auf der Herausgabe und Veröffentlichung einheitlich konzipierter und inhaltlich aufeinander abgestimmter Grundstücksmarktinformationen, die derzeit sowohl durch regionale Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse der Länder als auch durch einzelne Landesgrundstücksmarktberichte durch die Oberen Gutachterausschüsse bereitgestellt werden.

Der Immobilienmarktbericht Deutschland ist ein weiterer Schritt auf dem Weg die bundesweite Markttransparenz zu verbessern. Zu diesem Zweck werden Landesdaten zu bundesweiten Aussagen über den Immobilienmarkt aggregiert. Für die Immobilienwirtschaft soll der Immobilienmarktbericht Deutschland mit seinen vielfältigen Analysen der Märkte eine Antwort auf wirtschaftliche Fragestellungen bei künftigen Entscheidungen bieten. In erster Linie werden dabei die Entwicklungen des vergangenen Jahres analysiert. Soweit es sinnvoll erscheint, wird jedoch auch auf langfristige Tendenzen eingegangen. Diese Daten ermöglichen eine Aussage über eine allgemeine Entwicklung für durchschnittliche, markttypische Objekte.

Eine hohe Markttransparenz ist ein wesentlicher Standortfaktor für Investitionen, was einer in den letzten Jahren gestiegenen Bedeutung Deutschlands als Zielmarkt sowohl für nationale als auch internationale Investoren Rechnung trägt. Globalisierung und Investitionsbereitschaft sind nicht an Landesgrenzen gebunden, vielmehr sind Grenzen oft durch mangelnde Markttransparenz definiert. Immobilienmarktdaten müssen deutschlandweite Standortvergleiche ermöglichen, was die Notwendigkeit für bundesweite Analysen verstärkt. Zielgruppen des vorliegenden Berichts sind die Politik (als Grundlage für wohnungs- und wirtschaftspolitische Entscheidungen), die öffentliche Verwaltung, die Immobilienwirtschaft und die Banken sowie international oder überregional tätige Akteure auf dem Grundstücksmarkt.

Der Immobilienmarktbericht Deutschland wird herausgegeben von den Vorsitzenden der Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland, den Vorsitzenden der Gutachterausschüsse der Bundesländer Berlin, Bremen und Hamburg, den Leitern der zentralen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in Hessen und dem Saarland sowie weiteren beteiligten Gutachterausschüssen in den Bundesländern. Der Herausgabezyklus liegt bei zwei Jahren jeweils im Frühjahr bzw. Frühsommer.

 

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