Vereinbarung zur Einrichtung der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses in Bayern
In der bayerischen Gutachterausschussverordnung in der Fassung vom 30. September 2014 wurde erstmals die Bildung eines Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern festgeschrieben.
Die Aufgaben der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses werden grundsätzlich durch die Regierung von Niederbayern wahrgenommen. Auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung wird diese Geschäftsstelle bei der Stadt Landshut eingerichtet. Besagte Vereinbarung wurde am 12. Januar 2015 mit Unterzeichnung durch Herrn Regierungspräsident Heinz Grunwald und Herrn Oberbürgermeister Hans Rampf geschlossen. Die Geschäftsstelle wird durch Herrn Maximilian Karl geleitet werden.
Als einer der ersten Schritte ist die Besetzung des Oberen Gutachterausschuss Bayern vorzubereiten, damit die Berufung der Mitglieder durch die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erfolgen kann.
Kontakt zur Geschäftsstelle:
Oberer Gutachterausschuss
für Grundstückswerte in Bayern
- Geschäftsstelle -
Fleischbankgasse 310
84028 Landshut
Tel. 0871/88-1350
Fax. 0871/88-200-1350
oga-bayern (at) landshut.de